Rauchmelderinformationen

Seit dem 01.01.2018 gilt in ganz Bayern die Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen/-häusern. 

Warum soll ich einen Rauchmelder anbringen?

  • gesetzliche Pflicht.
  • zu Ihrer eigenen Sicherheit.
  • Brandrauch kann man im Schlaf nicht wahrnehmen und dieser ist gefährlicher als das Feuer selbst.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden? 

  • Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden.
  • Mindestens ein Rauchmelder ist in allen Fluren und Treppenhäusern, die als Fluchtweg im Notfall dienen (könnten), anzubringen.
  • In Häusern die über einen freien Treppenraum verfügen, soll ein Rauchmelder in jedem Stockwerk installiert werden.

Wer muss den Rauchmelder installieren?

  • Eigentümer der Immobilie.

Wer ist für die Wartung verantwortlich? (Betriebsbereitschaft)

    • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. 
      ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu kontrollieren. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
    • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer.


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